Weiterhin FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV

von Benjamin Flattich (Kommentare: 0)

Auch ab dem 28. Januar 2022 besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

VVS-Info

Für wen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske?

Auch ab dem 28. Januar 2022 besteht für Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr und im Fernverkehr in Baden-Württemberg grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Davon abweichend gelten folgende Regelungen:

  • Eine FFP2-Maske muss erst ab 18 Jahren getragen werden.
  • Für Kinder zwischen 6 und 17 Jahren genügt weiterhin eine medizinische Maske.
  • Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen.

Weitere Informationen zur FFP2 Maskenpflicht im ÖPNV

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