Weiterhin FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV
von Benjamin Flattich (Kommentare: 0)
Auch ab dem 28. Januar 2022 besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
VVS-Info
Für wen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske?
Auch ab dem 28. Januar 2022 besteht für Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr und im Fernverkehr in Baden-Württemberg grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Davon abweichend gelten folgende Regelungen:
- Eine FFP2-Maske muss erst ab 18 Jahren getragen werden.
- Für Kinder zwischen 6 und 17 Jahren genügt weiterhin eine medizinische Maske.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen.